Feiertagszuschläge: Ostersonntag ist kein
gesetzlicher Feiertag
Auch
wenn ein Tarifvertrag Zuschläge für gesetzliche Feiertage vorsieht, haben
Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung eines Feiertagszuschlags für die
Arbeiten am Ostersonntag oder am Pfingstsonntag. Diese beiden Feiertage
sind nämlich keine gesetzlichen Feiertage, wie das Bundesarbeitsgericht
aktuell klargestellt hat (BAG, 5 AZR 317/09). |