Kündigungsrecht: Falschetikettierung von
Fleischwaren kann zu fristloser Kündigung führen
Die
fristlose Kündigung eines Metzgermeisters durch eine Supermarkt-Kette ist
wirksam, wenn dieser industrieverpacktes Grillfleisch einen Tag vor Ablauf
des Mindesthaltbarkeitsdatums in Packungen des Supermarkts umverpackt und
mit einem neuen, um drei Tage verlängerten Mindesthaltbarkeitsdatum
versehen hat.
Damit
hat er nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln die Kunden
getäuscht und sich außerdem strafbar gemacht. Die Kündigung sei auch bei
Berücksichtigung der langen Beschäftigungsdauer von 27 Jahren wirksam.
Denn der Metzgermeister, der sich schon nach einer früheren, aus ähnlichem
Anlass ausgesprochenen und später zurückgenommenen Kündigung verpflichtet
hatte, seine Tätigkeit nach den gesetzlichen und betrieblichen
Vorschriften zu verrichten, habe vor Gericht selbst erklärt, ähnliche
Umetikettierungen fast wöchentlich vorgenommen zu haben. Damit müsse davon
ausgegangen werden, dass dem Metzgermeister jedes Verantwortungsgefühl für
die Gesundheit der Kunden fehle. Für den Arbeitgeber bedeute das die
Gefahr massiven Rufschadens (LAG Köln, 5 Sa 1323/08). |