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Verstößt ein Arbeitnehmer mehrfach gegen das betriebliche Rauchverbot,
kann eine fristgerechte Kündigung wirksam sein.
Diese
Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln im Fall eines
Arbeitnehmers, der in der Lebensmittelproduktion beschäftigt war. Im Lager
galt zum Schutz der Lebensmittel und aus Brandschutzgründen ein
Rauchverbot. Als der Arbeitnehmer vom Geschäftsführer rauchend dort
angetroffen wurde, erhielt er eine Abmahnung. Weniger als drei Monate
danach rauchte der Arbeitnehmer erneut im Lager. Daraufhin wurde ihm
fristgerecht gekündigt. Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat wurde
jedoch vereinbart, dass wegen des Alters und der langen
Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers die Kündigung zurückgenommen
werden sollte, wenn dieser innerhalb der Kündigungsfrist nicht mehr gegen
die Betriebsordnung verstoße. Weil kein neuer Verstoß festgestellt wurde,
wurde das Arbeitsverhältnis über den Kündigungstermin fortgesetzt. Wenige
Monate später wurde der Arbeitnehmer jedoch wieder beim Rauchen im Lager
erwischt. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin erneut fristgerecht. Die
Kündigungsschutzklage gegen diese Kündigung blieb in allen Instanzen
erfolglos (LAG Köln, 4 Sa 590/08). |