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Arbeitsvertrag: Verwirkungsklausel kann unwirksam sein

Die Klausel in einem Arbeitsvertrag, nach der im Falle einer berechtigten arbeitgeberseitigen fristlosen Kündigung die noch nicht geleisteten Tantiemen verwirkt sind, ist unwirksam.

Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz auf die Klage eines Arbeitnehmers. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Regelung den Rechtscharakter einer Vertragsstrafe habe. Dies benachteilige den Arbeitnehmer unangemessen (LAG Rheinland-Pfalz, 9 Sa 277/08).