Arbeitsvertrag: Verwirkungsklausel kann
unwirksam sein
Die
Klausel in einem Arbeitsvertrag, nach der im Falle einer berechtigten
arbeitgeberseitigen fristlosen Kündigung die noch nicht geleisteten
Tantiemen verwirkt sind, ist unwirksam.
Dies
entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz auf die Klage
eines Arbeitnehmers. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass
die Regelung den Rechtscharakter einer Vertragsstrafe habe. Dies
benachteilige den Arbeitnehmer unangemessen (LAG Rheinland-Pfalz, 9 Sa
277/08). |