Geschiedenenunterhalt: Kosten einer
privaten Krankenversicherung als ehebedingter Nachteil
Besteht
für eine geschiedene Ehefrau die Notwendigkeit zum Abschluss einer
privaten Krankenversicherung, um den Umfang ihres aus der Ehe gewohnten
Versicherungsschutzes aufrechtzuerhalten, kann in den hierdurch
ausgelösten Mehrkosten ein fortwirkender ehebedingter Nachteil liegen.
Nach
einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm kann sich der
Unterhaltspflichtige daher nicht auf eine zeitliche Begrenzung der
Unterhaltszahlungen berufen. Die Frau hat vielmehr Anspruch auf zeitlich
unbegrenzte finanzielle Unterstützung (OLG Hamm, 2 UF 6/09).
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