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Regelmäßige Meldungen bei der Agentur für
Arbeit und die Wahrnehmung sämtlicher von dort angebotenen Vermittlungen
sind selbstverständlich.
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Auch bei einfachen Arbeitsplätzen ist die
regelmäßige und kontinuierliche Auswertung der gesamten einschlägigen
örtlichen wie gegebenenfalls auch überörtlichen Tages- und Wochenpresse
erforderlich.
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Erforderlich ist weiterhin die Schaltung
eigener Annoncen bei allen in Betracht kommenden Arbeitgebern.
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Bewerbungen sind auch bei einfachen
Arbeitsplätzen grundsätzlich in schriftlicher Form abzufassen. Sie sind
so zu gestalten, dass sie geeignet sind, den Adressaten von der
Ernsthaftigkeit der Bewerbung und der Eignung des Bewerbers zu
überzeugen. Bloße telefonische Bewerbungen sind demgegenüber auch bei
einfachen Arbeitsplätzen in aller Regel nicht ausreichend, da bei der
heutigen Arbeitsmarktlage davon ausgegangen werden muss, dass ein
gewerblicher Arbeitgeber nur schriftliche Arbeitsgesuche in die engere
Auswahl einbezieht.
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Von dem Unterhaltspflichtigen können 20
bis 30 Bewerbungen im Monat erwartet werden.