Namensrecht: Namensänderung der Eltern
ändert den Namen des Kindes nicht automatisch
Lässt
der namensgebende Elternteil seinen Namen ändern, hat dies nicht
automatisch eine Änderung des Kindesnamens zur Folge.
Hierauf
wies das Landgericht (LG) Rottweil im Fall eines russischen Vaters hin.
Dieser hatte die Schreibweise seines Namens geändert und wünschte nun,
dass diese Schreibweise auch für seinen Sohn gelten solle. Die Ablehnung
dieses Wunsches bestätigte nun auch das LG. Die Richter begründeten ihre
Entscheidung damit, dass die Änderung der Schreibweise des Namens eine
Änderung des Familiennamens darstelle. Eine solche Änderung gelte nach
deutschem Recht nicht für das Kind. Die Namensänderung des namensgebenden
Elternteils habe nicht automatisch die Änderung des Namens des Kindes zur
Folge. Besitze das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, beurteile sich
die Schreibweise des Familiennamens des Kindes allein nach deutschem Recht
(LG Rottweil, 1 T 96/07).
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