Sorgerechtsentzug: Rückführung der Kinder
zu ihren Eltern bei positiver Veränderung der Rahmenbedingungen
Verändert sich die Überforderungssituation der Eltern nach einem Entzug
des Sorgerechts stark zum Positiven, kann eine Rückführung der Kinder zu
den Eltern geboten sein.
So
entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem entsprechenden
Fall. Die Rückführung rechtfertigende Umstände könnten sich nach Ansicht
der Richter daraus ergeben, dass der Kindesvater seine Anstellung verloren
habe und in Zukunft bereit sei, nur noch in reduziertem Umfang berufstätig
zu sein. Zudem seien beide Elternteile bereit, wieder Hilfen anzunehmen.
Wegen grundlegend veränderter Rahmenbedingungen könnten weniger
einschneidende Maßnahmen als ein Teilentzug der elterlichen Sorge
vertretbar sein (OLG Oldenburg, 4 UF 117/09).
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