Trennungsunterhalt: Keine
einkommensmindernde Berücksichtigung ohne Zahlungsnachweis
Bei
Berechnung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt für eine getrennt lebende
Ehefrau muss das Gericht Beiträge für eine Krankenversicherung nicht
einkommensmindernd berücksichtigen, wenn nur der
Krankenversicherungsschein zu den Akten gereicht wird.
Hierauf
machte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz aufmerksam. Für eine
Einbeziehung in die Unterhaltsberechnung sei es nach Ansicht der Richter
erforderlich, dass bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ein Nachweis
für die Zahlung des monatlichen Versicherungsbeitrags vorliege (OLG
Koblenz, 13 UF 457/09).
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