Unterhaltsrecht: Unterhaltsberechtigte
Mutter muss Kind nicht in Fremdbetreuung geben
Nach
der Scheidung ist der betreuende Elternteil des gemeinsamen achtjährigen
Kindes auch nach neuem Unterhaltsrecht nicht verpflichtet, das Kind -
abweichend von der während der Ehe praktizierten Kindesbetreuung -
ganztägig in eine Fremdbetreuung zu geben, um selbst einer vollschichtigen
Erwerbstätigkeit nachgehen zu können und seinen Unterhaltsbedarf selbst zu
decken.
Diese
Klarstellung traf das Kammergericht (KG) im Fall einer geschiedenen
Ehefrau. Die Richter sprachen ihr einen nachehelichen Unterhalt zu. Sie
bestätigten weiterhin, dass die Frau auch weiterhin berechtigt sei, die
bisherige Halbtagesbetreuung aufrechtzuerhalten. Da diese
Betreuungsvariante in der Vergangenheit immer so gehandhabt worden sei,
habe sich das Kind daran gewöhnt. Würde man die Betreuungsvarianten
ändern, hätte das Kind durch die Scheidung nicht nur eine intakte
Familienbeziehung verloren. Es müsse dann auch noch weitgehend auf die
mütterliche Zuwendung verzichten. Das Kindeswohl wäre damit unmittelbar
nachteilig berührt (KG, 16 UF 149/08). |