Aktuelles: Versorgungsausgleichskasse
ging am 1.4.2010 an den Start
Mit der
Versorgungsausgleichskasse hat zum 1.4.2010 eine neue Pensionskasse den
Betrieb aufgenommen, die mit der Strukturreform des
Versorgungsausgleichsrechts im September 2009 beschlossen worden war. In
die Versorgungsausgleichskasse können in Zukunft nach einer Scheidung die
Betriebsrentenansprüche des ausgleichsberechtigten Ehepartners fließen.
Zum
Hintergrund: Nach der Reform des Versorgungsausgleichs werden
Betriebsrentenansprüche künftig unmittelbar in den jeweiligen
Betriebsrentensystemen geteilt: Der Arbeitgeber des ausgleichspflichtigen
Ehepartners muss den ausgleichsberechtigten Ehepartner im Normalfall in
sein Versorgungssystem aufnehmen (interne Teilung). Unter bestimmten
Voraussetzungen kann auch der anteilige Betriebsrentenanspruch ausgezahlt
werden (externe Teilung). Bei Auszahlung kann der ausgleichsberechtigte
Ehepartner entscheiden, in welche andere - bestimmten Mindestanforderungen
genügende - Alterssicherung der Kapitalbetrag fließen soll. Das kann zum
Beispiel eine Riester-Rente oder auch die gesetzliche Rentenversicherung
sein. Trifft der Ehepartner keine Wahl, fließt das Kapital ab sofort
automatisch in die neue kapitalgedeckte Versorgungsausgleichskasse. Diese
zahlt dann eine monatliche Zusatzrente im Alter. Die neue Kasse garantiert
dabei Leistungen nach gesetzlich festgelegten Kriterien. Abschlusskosten
werden von ihr nicht erhoben. Ein Zugriff auf das von der Kasse verwaltete
Kapital vor Rentenbeginn ist wie bei der betrieblichen Altersversorgung
ausgeschlossen. Die neue Pensionskasse ist zudem Pflichtmitglied beim
Sicherungsfonds "Protektor" und damit gegen Insolvenzrisiken geschützt.
Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter
www.versorgungsausgleichskasse.de.
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