Aktuelle Gesetzgebung: Zentrales
Testamentsregister wird eingerichtet
Mit dem
Gesetz soll bei der Bundesnotarkammer ein elektronisches Zentralregister
für Testamente eingerichtet werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf des
Bundesrats hat der Bundestag am 2.12.2010 in der Fassung der
Beschlussempfehlung seines Rechtsausschusses zugestimmt. Mit der Maßnahme
sollen Nachlassgerichte schneller und einfacher als bislang feststellen
können, ob ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat und was der
Inhalt des Dokuments ist.