Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
WEG: Klimaanlage muss genehmigt werden
Durch die
Betriebsgeräusche einer elektrischen Klimaanlage dürfen andere Hausbewohner
nicht nachhaltig in ihrer Ruhe gestört werden. Anderenfalls kann die
Wohnungseigentümergemeinschaft beschließen, dass das Gerät entfernt werden
muss.
Das
bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Fall einer Wohnanlage,
die aus 14 Wohnungen und drei Gewerbeeinheiten bestand. Einer der Eigentümer
montierte an der Außenfassade eine Klimaanlage. Das brachte die anderen
Eigentümer auf den Plan. Sie bemängelten, dass das Gerät optisch nicht zur
Fassade passe. Zudem seien die Betriebsgeräusche störend, insbesondere in
der Nacht. In der Eigentümerversammlung wurde daher beschlossen, dass das
Gerät entfernt werden müsse. Das wiederum wollte der betroffene Eigentümer
nicht und zog vor Gericht.
Mit
seiner Klage hatte er jedoch keinen Erfolg. Die Richter verdeutlichten ihm,
dass die Montage seiner Klimaanlage eine bauliche Veränderung sei. Hierfür
müsse er die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft einholen. Da er
das nicht getan habe, sei der Beseitigungsbeschluss rechtmäßig. Dagegen
spreche auch nicht, dass möglicherweise ein Betriebsverbot während der
Nachtzeit ausgereicht hätte. Der Eigentümergemeinschaft stehe ein
Gestaltungsspielraum zu. Um verwaltungstechnische Schwierigkeiten bei der
Durchsetzung des Beschlusses zu vermeiden, entspreche das
Beseitigungsverlangen deshalb ordnungsgemäßer Verwaltung (OLG Düsseldorf,
I-3 WX 179/09).
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