Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Kündigungsrecht: Fristlose Kündigung eines
psychisch erkrankten Mieters
Ein
Vermieter kann das Mietverhältnis mit einem psychisch erkrankten Mieter
fristlos kündigen, wenn dieser gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt.
Das
entschied das Landgericht (LG) Heidelberg in einem entsprechenden Fall. Die
Richter machten deutlich, dass es für die erhebliche Störung des
Hausfriedens durch den Mieter genüge, wenn sein Verhalten augenscheinlich
aggressiv und bei vernünftiger Würdigung als bedrohlich einzuschätzen sei.
Das sei der Fall, wenn ein psychisch erkrankter Mieter laute Selbstgespräche
führe, mit Gegenständen werfe und an Türen und Wände hämmere. Diese
Verhaltensweisen würden andere Mieter und Besucher nachvollziehbar ängstigen
und in Sorge versetzen. Darin liege eine erhebliche Beeinträchtigung des
Hausfriedens (LG Heidelberg, 5 S 119/10).
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