Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Kündigungsrecht: Außerordentliche Kündigung
wegen Zutrittsverweigerung
Ein
wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung kann auch in der Verletzung
der vertraglich festgelegten Pflicht des Mieters liegen, dem Vermieter
Zutritt zur Wohnung zu gestatten, wenn dieser die Wohnung veräußern und
deshalb Kaufinteressenten zeigen will.
Hierauf
machte der Bundesgerichtshof (BGH) aufmerksam. Verweigere der Mieter die
Erfüllung dieser Pflicht beharrlich, komme es für die Frage, ob die
Zumutbarkeitsgrenze für den Vermieter überschritten ist, auf eine Würdigung
der konkreten Umstände des Einzelfalls an. Dabei könne nach Ansicht der
Richter erheblich sein, ob es dem Vermieter zuzumuten sei, vor Ausspruch der
fristlosen Kündigung einen Duldungstitel zu erwirken und gegebenenfalls eine
gerichtliche Vollstreckung zu versuchen (BGH, VIII ZR 221/09).
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