Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Mietmangel: Hohe Heizkosten als Mangel der
Mietsache
Übermäßig
hohe Heizkosten können ein Mangel der Mietsache sein, wenn sie auf einem
Fehler der Heizungsanlage beruhen.
Hierauf
wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Streit um eine
Nebenkostenabrechnung hin. Ob eine Heizungsanlage mangelhaft sei, beurteile
sich nach Ansicht der Richter nach dem Stand der Technik zur Zeit ihres
Einbaus bzw. der Gebäudeerrichtung. Der Vermieter sei nicht verpflichtet,
die Anlage ständig auf dem neuesten technischen Stand zu halten. Das gelte
auch, wenn sie nach aktuellen Maßstäben unwirtschaftlich arbeite. Berufe
sich der Mieter auf eine unzureichende Heizungsanlage, müsse er hinreichende
Anknüpfungstatsachen vortragen, die die Beurteilung der Erheblichkeit der
Beeinträchtigung und der Minderungsquote ermöglichen. Er müsse darlegen, wie
sich die Heizleistung in den verschiedenen Räumen darstelle und welche
konkreten Beeinträchtigungen hiervon für die Nutzer der Räume ausgingen.
Könne er das nicht, sei ein Mangel nicht nachgewiesen (OLG Düsseldorf, 24 U
222/09).
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