Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Mietminderung: Am Fluss muss man mit
Schiffen rechnen
Vorbeifahrende Schiffe berechtigen den Mieter einer am Fluss gelegenen
Wohnung nicht zu einer Mietminderung wegen Geräuschen und Gerüchen.
Diese
wenig überraschende Entscheidung musste das Amtsgericht (AG) Köln in einer
Mietrechtsstreitigkeit treffen. Der beklagte Mieter hatte in der Nähe des
Rheins eine Wohnung gemietet. Seine Mieten zahlte er nicht vollständig. Die
Mietminderung rechtfertigte er damit, dass laut tuckernde und stinkende
Schiffe vorbeifuhren. Das Amtsgericht sprach nun dem Vermieter den
eingeklagten Differenzbetrag zu. Vorbeifahrende Schiffe seien kein Grund,
die Miete zu kürzen. Auf dem Rhein müsse man mit Schiffen rechnen.
Entsprechende Beeinträchtigungen seien daher bereits bei Abschluss des
Mietvertrags offensichtlich gewesen (AG Köln, 223 C 26/11).
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