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Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Kann verlangt, aber nicht erzwungen werdenEin Vermieter ist nicht verpflichtet, seinem bisherigen Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses über die Erteilung einer Quittung der empfangenen Mietzahlungen hinaus eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erteilen. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Mieters. Dieser hatte von seinem Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gefordert, in der bescheinigt werden sollte, dass:
Mit diesem Verlangen scheiterte er in allen Instanzen. Der BGH verneinte die Pflicht des Vermieters, seinem Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen. Ein solcher Anspruch ergebe sich weder aus einer ergänzenden Vertragsauslegung aufgrund einer nach Vertragsschluss am örtlichen Wohnungsmarkt dahingehend entstandenen Verkehrssitte, noch sei der Vermieter sonst gesetzlich verpflichtet, auf die Interessen seiner früheren Mieter an der Erlangung einer neuen Wohnung durch Ausstellung einer solchen Bescheinigung Rücksicht zu nehmen (BGH, VIII ZR 238/08).
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