Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Mietspiegel: Mieterhöhungsverlangen kann
auf Mietspiegel der Nachbarstadt gestützt werden
Der
Vermieter kann sein Mieterhöhungsverlangen auf einen für die Nachbarstadt
erstellten Mietspiegel stützen, der von dem örtlichen Mieterverein, dem
örtlichen Haus- und Grundeigentümerverein sowie dem Bürgermeisteramt
gemeinsam erstellt worden ist.
So
entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Vermieters, der von
seinem Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 76,69 EUR monatlich
verlangt hatte. Bei der Berechnung hatte er den Mietspiegel der Nachbarstadt
zugrunde gelegt. Dies hatte er damit begründet, dass es sich dabei um eine
vergleichbare Gemeinde handele. Diese Vorgehensweise wurde in allen
Instanzen bestätigt. Auch der BGH machte deutlich, das der Vermieter sein
Mieterhöhungsverlangen ordnungsgemäß begründet habe. Die Bezugnahme auf den
Mietspiegel der Nachbarstadt sei ausreichend gewesen. Zum einen sei für die
Heimatgemeinde kein Mietspiegel erstellt worden. Zum anderen seien beide
Städte im Hinblick auf das Mietniveau vergleichbar (BGH, VIII ZR 99/09).
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