Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Nebenkosten: Installation eines Messgeräts
zum Wärmeverbrauch muss geduldet werden
Beabsichtigt der Gebäudeeigentümer, eine bisher vorhandene Lücke bei der
Erfassung des Wärmeverbrauchs in einer Wohnung durch die Installation eines
zusätzlichen Messgeräts zu schließen, hat der Wohnungsnutzer dies nach der
Heizkostenverordnung zu dulden.
Diese
Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter wiesen zur
Begründung auf die Vorschrift über die Pflicht zur Verbrauchserfassung hin.
Aus dieser Vorschrift ergebe sich zum einen ein Anspruch des Mieters gegen
den Vermieter, die Wohnung mit geeigneten Heizkostenerfassungssystemen
auszustatten. Im Gegenzug müsse aber der Mieter alle hierfür erforderlichen
Maßnahmen dulden, einschließlich des Wohnungszutritts des Vermieters (BGH,
VIII ZR 170/09).
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