Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
WEG: Änderung des Umlageschlüssels für
Betriebs- und Verwaltungskosten
Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit, auch einen per Vereinbarung
festgelegten Umlageschlüssel für Betriebs- und Verwaltungskosten durch einen
Mehrheitsbeschluss zu ändern.
Dabei ist
nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) allerdings zu prüfen,
ob eine solche Regelung einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht. Ein
Wohnungseigentümer dürfe grundsätzlich darauf vertrauen, dass die bis zu
einer Änderung des Verteilungsschlüssels angefallenen Kosten nach dem bis
dahin geltenden (bisherigen) Schlüssel umgelegt würden. Nur bei besonderen
Gründen sei ausnahmsweise eine Rückwirkung möglich. Die Neuregelung des
Kostenverteilungsschlüssels müsse zudem transparent gestaltet werden, sodass
sie einem verständigen und unbefangenen Leser bei der Durchsicht der
Beschlusssammlung ohne Weiteres auffalle (BGH, V ZR 202/09).
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