Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
WEG: Auch geringe Abrechnungsfehler
berechtigen zur Anfechtung von WEG-Beschlüssen
Der
Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch angefochten werden,
wenn die zugrunde liegende Abrechnung nur einen geringen Fehler zulasten des
anfechtenden Wohnungseigentümers enthält.
Mit
dieser Entscheidung stärkte das Oberlandesgericht (OLG) München die Rechte
der einzelnen Wohnungseigentümer. Die Richter begründeten ihre Entscheidung
damit, dass die Möglichkeit der Beschlussanfechtung nicht nur dem
persönlichen Interesse des Anfechtenden diene. Es komme vielmehr vor allem
auf das Interesse der Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer an einer
ordnungsgemäßen Verwaltung an. Aus diesem Grunde sei nicht auf die Höhe des
Abrechnungsfehlers abzustellen oder auf das Einzelinteresse eines
Wohnungseigentümers. Es müsse zudem berücksichtigt werden, dass nicht mehr
hinnehmbare Verzerrungen entstünden, wenn bestimmte „Minimalbeträge“
hingenommen werden müssten. In einem solchen Fall würde die
Anfechtungsbefugnis des Wohnungseigentümers davon abhängig gemacht, in
welcher Höhe er fehlerhaft mit Kosten belastet werde (OLG München, 32 Wx
1/11).
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