Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
WEG: Gemeinschaft muss für einen Eigentümer
keine Barrierefreiheit herstellen und bezahlen
Eine
Wohnungseigentümergemeinschaft kann von einem einzelnen Wohnungseigentümer
nicht verpflichtet werden, wegen dessen Gehbehinderung eine Barrierefreiheit
im Treppenhaus und der Garage durch den Einbau von Handläufen etc.
herzustellen.
Diese
Entscheidung traf das Landgericht (LG) Köln und wies damit die Klage eines
Eigentümers ab. Dieser hatte wegen seines Alters und der damit
einhergehenden Gehbehinderung von der Wohnungseigentümergemeinschaft
verlangt, die entsprechenden Maßnahmen auf Gemeinschaftskosten durchführen
zu lassen. Die Richter machten deutlich, dass kein Anspruch auf Zustimmung
der anderen Eigentümer hierzu bestehe. Diese seien nicht verpflichtet, sich
an den Kosten der baulichen Veränderung zu beteiligen. Das folge daraus,
dass die geforderten Baumaßnahmen ausschließlich eigennützig im Interesse
des Antragstellers seien (LG Köln, 29 S 246/10).
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