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Das HonorarKalkulierbare KostenDie Frage, ob es sich lohnt, für eine Beratung und / oder Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt Geld auszugeben, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wir besprechen dies gern vorab telefonisch mit Ihnen oder zu Beginn des Beratungsgesprächs. Die Anwaltsvergütung ist - mit Ausnahme der Beratungsvergütung - gesetzlich geregelt. Es bestehen allerdings Spielräume im außergerichtlichen Bereich, je nach dem, wie umfangreich und bedeutend die Tätigkeit ist. Es können auch Zeithonorare oder Pauschalhonorare vereinbart werden.
Ihnen stehen mehrere Wege zur Verfügung, um die Kosten zu begrenzen bzw. überschaubar zu machen Erste Möglichkeit: Wir prüfen auf dem Beratungsweg, ob eine Klage bzw. eine bestimmte Rechtshandlung oder ein Antrag überhaupt sinnvoll ist, bevor Sie in dieser Sache tätig werden. Lohnt sich der Aufwand – steht das angestrebte Ergebnis in einem vernünftigen Verhältnis zu den aufzuwendenden Kosten? Für diese Vorabprüfung können wir Ihnen in der Regel ein Pauschalhonorar zwischen 30 und 75 Euro anbieten. Vorteil: Sie erhalten eine gute und kalkulierbare Entscheidungsgrundlage. Beispiele: Beratungsbeispiel Arbeitsverhältnis: Bei einer Kündigung prüfen wir, ob sich eine Kündigungsschutzklage konkret für Sie lohnen könnte bzw. ob Chancen auf eine Abfindung bestehen. Für diese Beratungsleistung berechnen wir pauschal 50 Euro. Diese Vorabprüfung macht Sinn, denn bei einem arbeitsgerichtlichen Prozess besteht in der I. Instanz die Besonderheit, dass jede Seite ihre Anwaltskosten selbst tragen muss, unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Beratungsbeispiel Ehe- und Familienrecht: Für die pauschale Beratungsgebühr von 50 Euro ermitteln wir für Sie die Höhe des Unterhalts für minderjährige Kinder bei übersichtlichen Einkommensverhältnissen. Oder wir untersuchen, ob es sich für Sie lohnt, einen bestehenden Unterhaltstitel abzuändern. Zu einem Pauschalbetrag von 75 Euro prüfen wir die Zweckmäßigkeit eines Ehevertrags – empfiehlt es sich, einen Ehevertrag abzuschließen oder macht es Sinn, einen bestehenden Ehevertrag in Frage zu stellen? Beratungsbeispiel Mietrecht: Für die Beratungspauschale von 50 Euro ermitteln wir, inwieweit es zweckmäßig ist, sich gegen eine Miterhöhung oder Kündigung/Räumungsklage zur Wehr zu setzen. Für komplizierte Prüfungen schlagen wir in der Regel Stundenhonorare vor.
Zweite Möglichkeit:
Sie sind für diesen Fall rechtsschutzversichert.
In diesem Fall klären wir die Kosten mit Ihrer Versicherung. Außerdem kann
es bei finanziell aufwändigen Prozessen angeraten sein, mit einem
Prozessfinanzierer zusammen zu arbeiten.
Dritte Möglichkeit: Prozesskostenhilfe – Falls Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, können wir für Sie für ein gerichtliches Verfahren die Prozesskostenhilfe beantragen. Wenn das Gericht dann hinreichende Erfolgsaussichten sieht, können die Gerichtskosten und die Kosten unserer Tätigkeit dann von der Staatkasse übernommen werden.
Fünfte Möglichkeit: Wir werden präventiv tätig: Sie schalten unsere fachliche Kompetenz möglichst schon im Vorwege von Vereinbarungen und vertraglichen Gestaltungen ein. Unklare, unvollständige oder fehlerhafte Vereinbarungen sind häufig Anlass für Rechtsstreitigkeiten. Ein hieb- und stichfester Vertrag ist im Regelfall billiger als ein späterer Rechtsstreit.
Deswegen: Der Vorteil ist, dass wir in diesem Stadium noch alle rechtlichen Spielräume nutzen können, die Ihnen im Nachhinein im Regelfall nicht mehr zur Verfügung stehen. Natürlich unterstützen wir Sie auch in Verhandlungen, beispielsweise mit Banken und Versicherungen. In der Regel vereinbaren wir für diese Leistungen ein Honorar auf Stundenbasis, wobei wir im Vorwege eine voraussichtliche Stundenzahl angeben.
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