Autokauf: Ruckelndes Automatikgetriebe
ist ein Kaufmangel
Der
Käufer eines Fahrzeugs der gehobenen Mittelklasse eines deutschen
Herstellers im Bereich der Premium-Marken darf erwarten, dass das Getriebe
beim automatischen Herabschalten von der zweiten in die erste Stufe nicht
ruckelt.
So
entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln im Fall eines Autofahrers, der
seinen neuen Geländewagen für mangelhaft hielt und vom Kauf zurücktreten
wollte. Die Richter verurteilten das Autohaus entsprechend. Sie
begründeten ihre Entscheidung damit, dass es zur Beurteilung eines
Kaufmangels nicht darauf ankomme, ob eine Fehlererscheinung bei allen
Fahrzeugen desselben Typs auftritt. Es sei vielmehr ein
herstellerübergreifender Vergleich durchzuführen. Dabei müsse auf die
berechtigten Erwartungen eines verständigen Käufers abgestellt werden.
Ergebnis dieses Vergleichs sei, dass das Ruckeln selbst dann ein Mangel
sei, wenn es sich um ein mit einem „Sport Utility Vehicle“-Getriebe
ausgestattetes Fahrzeug handele. Solche Fahrzeuge würden trotz der
Geländetauglichkeit in der Regel im normalen Straßenverkehr und gerade
nicht in der Land- und Forstwirtschaft genutzt (OLG Köln, 15 U 185/09).
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