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Kann
der Verkäufer eines Luxus-Cabrios einen bei geschlossenem Verdeck
ertönenden Pfeifton nicht beseitigen, kann der Käufer zur Rückgabe des
Fahrzeugs berechtigt sein.
Das
musste sich der Verkäufer eines Cabrios vor dem Landgericht (LG) Coburg
sagen lassen, wo er zur Rückzahlung des Kaufpreises von 98.000 EUR
verurteilt wurde. Der Käufer hatte mehrfach störende Windgeräusche
beanstandet, die im Geschwindigkeitsbereich von 60 - 130 km/h auftraten.
Als der Verkäufer diese nicht beseitigen konnte, erklärte er den Rücktritt
vom Kaufvertrag. Der Verkäufer bestritt einen Mangel des Fahrzeugs und
stellte sich auf den Standpunkt, der Pkw entspreche dem Stand der Serie.
Damit
hatte er vor dem LG aber keinen Erfolg. Dieses ermittelte durch einen
Sachverständigen eine bei Inbetriebnahme des Autoradios selbsttätig
ausfahrende Stabantenne (die bei noch neueren Fahrzeugen dieses Typs nicht
mehr verbaut wird) als Quelle für das pfeifende, surrende Geräusch. Und
das stufte das Gericht mit Blick darauf, dass es sich um ein Fahrzeug der
Luxusklasse handelte, als maßgeblich störend und damit mangelhaft ein.
Eine Umrüstung, die die Herstellerfirma seit Anfang 2008 anbietet, würde
rund 3.700 EUR kosten. Angesichts dieser Summe sah das Gericht das
Rücktrittsverlangen des Käufers als berechtigt an. Es komme in diesem Fall
nicht darauf an, ob die Nachbesserungskosten einen bestimmten Prozentsatz
des Kaufpreises erreichten (LG Coburg, 22 O 513/07). |