Autokauf: Typenschild auf Heckklappe kann
Einfluss auf Vertrag haben
Das
Typenschild auf der Heckklappe eines Fahrzeugs kann Auswirkungen auf den
Kaufvertrag über das Fahrzeug haben.
Das
zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Gestritten
wurde hier über die Ausstattung eines Pkw. Der Käufer verwies auf die
Heckklappe des gekauften Mercedes. Dort war der Schriftzug „4-matic“
angebracht, mit dem Mercedes die Allradfahrzeuge kennzeichnet. Tatsächlich
hatte das Fahrzeug jedoch gar keinen Allradantrieb. Die Richter machten
nun deutlich, dass in dem Schriftzug die stillschweigende
Beschaffenheitsvereinbarung der Parteien zu sehen sei, dass das Fahrzeug
mit einem Allradgetriebe ausgerüstet sei. Da diese Beschaffenheit jedoch
nicht vorliege, sei das Fahrzeug mangelhaft. Der Käufer könne daher
Schadenersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (OLG Hamm, 28 U
86/09). |