Bankrecht: Bank kann Doppelüberweisung
nicht vom Anweisenden zurückverlangen
Führt
eine Bank versehentlich eine Anweisung doppelt aus, darf sie das Konto des
Anweisenden nicht doppelt belasten.
Diese
Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH) in einem betreffenden Fall.
Die Richter machten deutlich, dass die Bank keinen Bereicherungsanspruch
gegen den Anweisenden habe. Sie könne den versehentlich zuviel
überwiesenen Betrag daher nur von dem Anweisungsempfänger herausverlangen.
Sei dieser zwischenzeitlich entreichert, bleibe die Bank auf dem Schaden
sitzen (BGH, XI ZR 389/09). |