Bankrecht: Zusatzgebühren für Überweisung
bei Überziehung des Dispo-Kredits sind rechtswidrig
Haben
Bank-Kunden ihren Dispo-Kredit überzogen, darf ihnen die Bank keine
Zusatzgebühren für jede einzelne Überweisung in Rechnung stellen.
Diese
verbraucherfreundliche Entscheidung traf das Landgericht (LG) Frankfurt
a.M. im Fall eines Bankkunden, der sich gegen eine entsprechende
Vorgehensweise seines Bankinstituts zur Wehr gesetzt hatte. Obwohl der
Kunde seinen eingeräumten Dispositionskredit überzogen hatte, hatte die
Bank den Kredit nicht gekündigt. Sie hatte vielmehr eine weitere
Überziehung geduldet und mit einem erhöhten Zinssatz belegt. Zudem
verlangte sie in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen noch ein Entgelt
von fünf EUR für vom Kunden veranlasste Transaktionen.
Diese
Klausel sei unangemessen und rechtswidrig, urteilte das Gericht. Die Bank
decke ihr erhöhtes Ausfallrisiko bei stark überzogenen Konten bereits
durch die extrahohen Zinsen ab. Die Ausführung einer Überweisung bedeute
keinen zusätzlichen Aufwand, wenn der Dispo-Kredit überzogen sei. Sie
dürfe deshalb auch nicht kostenpflichtig sein (LG Frankfurt a.M., 2-02 O
3/09, n.rkr.).
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