Bodenreinigung: Reinigungsunternehmen
muss Warnhinweise aufstellen
Ein
Reinigungsunternehmen verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn es
einen Flur mit Kautschukfußboden nass wischt und keine Hinweisschilder in
Bezug auf die erhöhte Rutschgefahr aufstellt.
Diese
Entscheidung traf das Landgericht (LG) Düsseldorf in einem entsprechenden
Fall. Nach dem Urteil könne eine Gefahrenlage auch nicht verneint werden,
wenn die Feuchtigkeit des Fußbodens ohne Weiteres für einen
durchschnittlich aufmerksamen Nutzer erkennbar gewesen sei. So sei es
insbesondere in Bürogebäuden auch zu den üblichen Nassreinigungszeiten den
Beschäftigten und Besuchern nicht zuzumuten, dem Zustand des Fußbodens
ständig erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken (LG Düsseldorf, 2b O 159/07).
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