Kaufrecht: Käufer hat Rücktrittsrecht,
wenn Möbel über längere Zeit unangenehm riechen
Wenn
Schlafzimmermöbel auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf noch einen
unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, dann kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten. Dabei ist es ohne Belang, ob die Gerüche auch
gesundheitsschädlich sind.
Das
entschied das Landgericht (LG) Coburg, bestätigt durch das
Oberlandesgericht (OLG) Bamberg, und verurteilte den Verkäufer zur
Rückzahlung des Kaufpreises von rund 6.200 EUR. Die von ihm verkaufte
Schlafzimmereinrichtung in Esche massiv verströmte auch Monate nach dem
Kauf noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch. Die Käuferin monierte das,
der Verkäufer konnte aber keine Abhilfe schaffen. Als eine Raumluftanalyse
eine auffällige Häufung flüchtiger organischer Verbindungen ergab, trat
die Käuferin vom Kauf zurück und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises.
Mit
Erfolg, denn das LG Coburg gab ihrer Klage statt. Unabhängig von der
Frage, ob es für die organischen Verbindungen einen verbindlichen
Grenzwert gebe und dieser überschritten sei, würden sich die Möbel nicht
für die gewöhnliche Verwendung eignen, also das Schlafen in dem mit ihnen
ausgestatteten Raum. Sie seien daher mangelhaft. Denn auch ohne besondere
Vereinbarung könne ein Käufer solcher Möbel erwarten, dass sie
geruchsneutral sind oder Geruchsentwicklungen, die wegen der Lackierung
unvermeidbar seien, zumindest alsbald nach dem Aufstellen verschwinden (LG
Coburg, 21 O 28/09; OLG Bamberg, 6 U 30/09). |