Prozessvergleich: Der Streit um die
Bierdeckel...
Eine
Einigung vor Gericht kann den zerstrittenen Parteien oft viel Geld sparen.
Das
zeigt ein Fall vor dem Amtsgericht (AG) München. Dort hatte die Inhaberin
eines Lokals gegen eine ehemalige Stammkundin geklagt. Sie warf ihr vor,
konsumierte Getränke bislang nicht bezahlt zu haben. Eben weil sie
Stammkundin sei, habe sie nicht immer gleich zahlen müssen, sondern man
habe ihre Getränkekosten auf Bierdeckeln notiert. Jetzt seien 136 EUR
aufgelaufen, die wolle man erstattet bekommen. Die Kundin wollte
allenfalls 96 EUR bezahlen. 136 EUR seien nie im Leben angefallen.
Bierdeckel seien auch leicht zu verfälschen, schließlich befänden sich nur
Striche und keine Beträge darauf. Deshalb seien sie auch kein geeignetes
Beweismittel. Ein Strich bedeute ein Bier zum Preis von 2,20 EUR, konterte
die Klägerin. Das wisse die Kundin auch und natürlich habe man nichts
verfälscht.
Nachdem
Bierdeckel tatsächlich nicht sehr aussagekräftig sind, vernahm die
zuständige Richterin die Parteien sowie drei Zeugen. Nach der
Beweisaufnahme einigten sich die Parteien darauf, dass die Kundin 112 EUR
bezahlt. Die Verfahrenskosten betragen in einem solchen Fall etwa 255 EUR.
Die Zeugen hatten auf ihre Auslagenentschädigung verzichtet, sonst wären
deren Kosten noch hinzugekommen.
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