Versicherungsrecht: DNA-Analysen im
Versicherungsprozess
Wildunfall oder nicht? Diese Frage hatte das Landgericht (LG) zu
beantworten. Der Versicherungsnehmer einer Teilkaskoversicherung
behauptete, ein Hase sei unter den Vorderreifen seines Pkw gekommen. Der
Versicherer bestritt das, das Fahrzeug des Versicherungsnehmers sei nicht
mit Jagdwild kollidiert. Das LG ließ die am Unfallfahrzeug
sichergestellten Tierhaare durch einen Sachverständigen einer
DNA-Sequenzanalyse unterziehen. Dabei wurde eindeutig festgestellt, dass
die Tierhaare von einem Eichhörnchen stammten. Ein Zusammenstoß mit
Eichhörnchen fällt jedoch nicht unter den Schutz der
Teilkaskoversicherung, da es - anders als ein Hase - kein Jagdwild ist.
Die Klage wurde daher abgewiesen (LG Coburg, 23 O 256/09). |