Versicherungsrecht: Widerrufsrecht kann
bei Fehlen der Verbraucherinformation erlöschen
Hat der
Versicherer die erforderlichen Verbraucherinformationen nicht erteilt, ist
es nicht europarechtswidrig, dass das Widerrufsrecht eines
Versicherungsnehmers ein Jahr nach Zahlung der Erstprämie erlischt.
In
derartigen Fällen ist es nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts
(OLG) Köln möglich, dass der Versicherungsnehmer vertraglich gebunden
wird, ohne dass er zuvor die Verbraucherinformation erhalten hat. Die
Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die europarechtlichen
Richtlinien keine Vorgaben für das Versicherungsvertragsrecht machen
würden. Sie würden ausdrücklich nur die Harmonisierung der
Versicherungsaufsicht bezwecken. Daher könne keine andere
richtlinienkonforme Auslegung zum Widerspruchsrecht und zu den
Bestimmungen zum vorzeitigen Erlöschen verlangt werden (OLG Köln, 20 U
51/10). |