Ihr Rechtsanwalt in Hamburg
Manfred Alex

Ihre Rechtsanwältin in Hamburg
Dorothea Goergens

Ihre Rechtsanwältin in Hamburg
Cornelia Theel


 

 

Die Kanzlei

Die Schwerpunkte

Die Anwälte

Aktuelles Recht:
Arbeitsrecht

Familienrecht - Erbrecht

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Verbraucherrecht

Verkehrsrecht

online Scheidung

Das Honorar

Kontakt

Impressum

Aktuelles Verbraucherrecht


 

 

Waffenbesitz: Zulässiger Widerruf nach Schüssen in die Luft wegen lauter Party

Der Widerruf einer Waffenbesitzkarte ist gerechtfertigt, wenn der Inhaber mit Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig umgeht.

Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz im Falle eines Mannes, dem als Inhaber eines Jagdscheins im Jahr 1977 eine Waffenbesitzkarte erteilt worden war. Im Juni 2007 gab er vom Balkon seines - außerhalb der Ortslage gelegenen - Hauses mit seiner Schrotflinte drei Schüsse in die Luft ab, weil er sich durch den Lärm einer in der Nähe stattfindenden Party gestört gefühlt hat. Darauf widerrief die Kreisverwaltung die ihm erteilte Waffenbesitzkarte.

Das Verwaltungsgericht wies die hiergegen erhobene Klage ab. Das OVG ließ die Berufung gegen das Urteil nicht zu. Der Widerruf sei nach Ansicht der Richter rechtmäßig, denn der Mann besitze nicht mehr die für eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderliche Zuverlässigkeit. Er habe seine nur zur Jagdausübung zugelassene Waffe zu einem anderen Verwendungszweck benutzt. Ein Missbrauch liege zugleich darin, dass er die Waffe dazu genutzt habe, andere Menschen aufzuschrecken (OVG Rheinland-Pfalz, 7 A 10410/10.OVG).