Ihr Rechtsanwalt in Hamburg
Manfred Alex

Ihre Rechtsanwältin in Hamburg
Dorothea Goergens

Ihre Rechtsanwältin in Hamburg
Cornelia Theel


 

 

Die Kanzlei

Die Schwerpunkte

Die Anwälte

Aktuelles Recht:
Arbeitsrecht

Familienrecht - Erbrecht

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Verbraucherrecht

Verkehrsrecht

online Scheidung

Das Honorar

Kontakt

Impressum

Aktuelles Verkehrsrecht


 

Abstandsmessung: Voraussetzungen für Messung durch Vorausfahren

Eine verwertbare Abstandsmessung aus dem vorausfahrenden Polizeifahrzeug durch Beobachtung mittels Rückspiegel kann durch den Fahrer allein nicht stattfinden.

Hierauf wies das Amtsgericht (AG) Lüdinghausen im Fall eines Autofahrers hin, dem zu nahes Auffahren vorgeworfen wurde. Das AG erläuterte, dass die Abstandsmessung durch Vorausfahren kein sog. standardisiertes Messverfahren i.S. der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei. Daher müsse der Verstoß im Einzelnen dargelegt und nachgewiesen werden. Ein solcher sicherer Nachweis sei aber nicht möglich, wenn der Polizeibeamte im vorausfahrenden Wagen gleichzeitig die gleichbleibende Geschwindigkeit auf dem Tacho kontrollieren, die Wegstrecke anhand des Pfostenabstands am Straßenrand messen, den nachfolgenden Wagen im Rückspiegel beobachten und gleichzeitig beim Führen des Polizeifahrzeugs den anderen Straßenverkehr beobachten müsse. Dies sei gleichzeitig nicht möglich. Der Autofahrer war daher freizusprechen (AG Lüdinghausen, 19 OWi89 Js 780/0883/08).