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Fährt
ein Pkw in der Weise in die Autobahn ein, dass er einen die Autobahn
benutzenden Lkw zum starken Bremsen zwingt und fährt daraufhin ein
nachfolgender Lkw auf den abbremsenden Lkw auf, so ist dieses Auffahren
dem einfahrenden Pkw zuzurechnen.
Diese
Klarstellung traf das Kammergericht (KG) bei der Beurteilung der
Schadensverteilung in einem entsprechenden Fall. Die Richter machten
weiterhin deutlich, dass auch das Nichteinhalten des gebotenen
Sicherheitsabstands durch den auffahrenden Lkw berücksichtigt werden
müsse. Dies sei in einem solchen Fall doppelt so schwer zu bewerten wie
das sorgfaltswidrige Einfahren des Pkw. Es ergebe sich damit eine
Schadensverteilung von 1/3 zu 2/3 (KG, 12 U 90/07).
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