Geschwindigkeitsüberschreitung: Tempo
30-Schild wegen Baumbewuchs nicht erkennbar
Ist ein
Verkehrsschild (hier Tempo 30-Zone) im Zeitpunkt des Verstoßes wegen
Baumbewuchs nicht erkennbar, ist eine Verurteilung wegen Überschreitung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts unzulässig.
Mit
dieser klarstellenden Entscheidung sprach das Oberlandesgericht (OLG) Hamm
einen Autofahrer vom Vorwurf der innerörtlichen
Geschwindigkeitsüberschreitung frei. Die Richter machten deutlich, dass in
einem solchen Fall nur eine Verurteilung wegen Überschreitung der
generellen Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h in Betracht komme.
Das gelte auch vor dem Gesichtspunkt des bei Tempo 30 Schildern geltenden
eingeschränkten Sichtbarkeitsgrundsatzes. Dieser gelte nämlich nur für die
Beschilderung am Beginn einer solchen Zone, nicht aber für etwaige
Wiederholungsschilder. Sei ein Schild aber nicht erkennbar, könne es auch
keine Rechtswirkung entfalten (OLG Hamm, III-3 RBs 336/09). |