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Hohes Alter: Einstellung des Verfahrens möglich

Verzichtet eine über 80-jährige nicht vorbelastete Angeklagte nach einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort nach einem Verkehrsunfall, der zu einem Unfallschaden von 302 Euro geführt hat, freiwillig auf ihre Fahrerlaubnis, kann das Strafverfahren eingestellt werden.

Diese Entscheidung traf das Amtsgericht (AG) Lüdinghausen. Es wies darauf hin, dass das Strafverfahren eingestellt werden könne, wenn das Verschulden des Beschuldigten als gering anzusehen sei und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht bestehe. Dies sei vorliegend der Fall gewesen (AG Lüdinghausen, 9 Ds 81 Js 38/09-54/09).