Hohes Alter: Einstellung des Verfahrens
möglich
Verzichtet eine über 80-jährige nicht vorbelastete Angeklagte nach einem
unerlaubten Entfernen vom Unfallort nach einem Verkehrsunfall, der zu
einem Unfallschaden von 302 Euro geführt hat, freiwillig auf ihre
Fahrerlaubnis, kann das Strafverfahren eingestellt werden.
Diese
Entscheidung traf das Amtsgericht (AG) Lüdinghausen. Es wies darauf hin,
dass das Strafverfahren eingestellt werden könne, wenn das Verschulden des
Beschuldigten als gering anzusehen sei und ein öffentliches Interesse an
der Strafverfolgung nicht bestehe. Dies sei vorliegend der Fall gewesen
(AG Lüdinghausen, 9 Ds 81 Js 38/09-54/09). |