Aktuelle Gesetzgebung: Jetzt sind auch
kleinere Motorrad-Kennzeichen möglich
Ab
sofort können kleinere Motorradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von
18 x 20 cm ausgegeben werden. Eine entsprechende Änderung der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist jüngst in Kraft getreten. Die
Neuregelung gilt auch für Motorrad-Saisonkennzeichen und
Motorrad-Oldtimer. Dabei werden die kleinen Motorradkennzeichen als
zusätzliche Option angeboten. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit,
Kennzeichen in der bisherigen Größe zu verwenden.
Motorradfahrer können nun kleinere Kennzeichen anbringen, die das Fahrzeug
nicht verunstalten. Durch die Verkleinerung der Schriftgröße bieten die
neuen Kennzeichen zudem Platz für längere Erkennungsnummern, d.h.
mehrstellige Zahlen-Buchstaben-Kombinationen nach dem Kürzel für den
Zulassungsbezirk. So erweitern sich die Möglichkeiten für ein
Wunschkennzeichen mit persönlichem Bezug. Vergleichbare Kennzeichen gibt
es bereits in Österreich, Italien oder Frankreich (Erste Verordnung zur
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
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