Aktuelle Gesetzgebung: Neuer
Sonderführerschein für Rettungskräfte rückt näher
Der
Bundesrat hat gegen die von der Bundesregierung geplante
Sonderfahrberechtigung für Rettungskräfte im Wesentlichen keine Einwände
erhoben. Er regte lediglich an, die Gruppe der zukünftig Berechtigten auch
auf die bisher im Gesetzentwurf nicht genannten Angehörigen der „sonstigen
Einheiten“ des Katastrophenschutzes auszudehnen.
Mit der
Vorlage kommt die Bundesregierung einer wiederholt vorgetragenen Forderung
des Bundesrats nach. Dieser hatte zuletzt im Juli 2010 einen Gesetzentwurf
beschlossen, der die Einsatzfähigkeit von Rettungsorganisationen durch den
erleichterten Erwerb von Fahrberechtigungen zum Führen von
Einsatzfahrzeugen erhöhen sollte. Hierzu schlugen die Länder eine neue
Sonderfahrberechtigung für entsprechende Fahrzeuge bis zu einer
Gesamtmasse von 7,5 Tonnen vor.
Mit
ihrem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung das Anliegen des Bundesrates
um. Künftig sollen die Landesregierungen ehrenamtlich tätigen Angehörigen
der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des Technischen
Hilfswerks und des Katastrophenschutzes spezielle Fahrberechtigungen für
Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse erteilen können. Voraussetzung
ist, dass der Fahrer mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der
Klasse B besitzt, in das Führen von Einsatzfahrzeugen eingewiesen wurde
und seine Befähigung in einer praktischen Prüfung nachgewiesen hat.
Einweisung und Prüfung können die betroffenen Organisationen selbst
durchführen.
Hintergrund der Initiative ist, dass den Rettungsorganisationen immer
weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung stehen, da seit 1999 mit
einer Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer
zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen.
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