Unfallrecht: Radfahrer trägt Mitschuld
bei Unfall auf Zebrastreifen
Wer
beim Überqueren eines Zebrastreifens auf seinem Rad fährt und nicht
absteigt und schiebt, muss bei einem Unfall zumindest eine Teilschuld
tragen.
So
entschied das Landgericht (LG) Frankenthal im Fall einer Frau, die mit
ihrem Fahrrad auf einem Radweg unterwegs war. Als sie an einem
Zebrastreifen auf die andere Straßenseite wechseln wollte, kam es zum
Zusammenstoß mit einem Auto. Die Richter gaben ihr zur Hälfte Schuld an
dem Unfall. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass Radfahrer im
Gegensatz zu Fußgängern auf einem Zebrastreifen keinen Vorrang gegenüber
dem Straßenverkehr hätten. Die Frau hätte nur Vorrang gehabt, wenn sie das
Rad über den Zebrastreifen geschoben hätte - also Fußgängerin gewesen
wäre. Im Einzelfall könne sogar die ganze Schuld beim Fahrradfahrer
liegen, wenn dieser plötzlich über den Zebrastreifen fahre und der Unfall
für den Autofahrer nicht vermeidbar sei (LG Frankenthal, 2 S 193/10).
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