Unfallschadensregulierung: Auch
Autovermieter darf Anwalt nehmen
Ein
gewerbliches Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung (hier: Autovermieter)
ist auch bei einem Verkehrsunfall mit eindeutiger Einstandspflicht des
Unfallgegners berechtigt, einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung
zu beauftragen.
Hierauf
wies das Amtsgericht Kassel im Fall eines Autovermieters hin. Einer seiner
Pkw war in einen Unfall verwickelt worden, bei dem die volle Haftung der
Gegenseite unbestritten war. Der Gesamtschaden betrug ca. 2.400 EUR. Mit
der Abwicklung betraute der Autovermieter seinen Anwalt. Dessen Gebühren
seien nach Ansicht des Gerichts nach Grund und Höhe als erstattungsfähig
anerkannt. Zur Begründung verweist es auf die gestiegene Komplexität von
Unfallregulierungen und den wachsenden Widerstand auf Versicherungsseite
(Amtsgericht Kassel, 415 C 6203/08). |