Wenden: Überwiegendes Verschulden des
Pkw-Fahrers bei Zusammenstoß mit Straßenbahn
Überfährt ein Pkw-Fahrer trotz Gegenverkehrs und herannahender Straßenbahn
beim Wenden die Straßenbahnschienen, trifft ihn bei einem Zusammenstoß das
überwiegende Verschulden.
Das
musste sich ein Autofahrer vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht
(OLG) sagen lassen. Dieser hatte auf einer belebten Straße wenden wollen.
Dazu nutzte er einen Überweg über die in der Mitte der Straße verlaufenden
Straßenbahnschienen. Wegen des Gegenverkehrs musste er hier anhalten.
Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einer von hinten heranfahrenden
Straßenbahn. Der Pkw-Fahrer verklagte die Verkehrsbetriebe auf
Schadenersatz. Die Verkehrsbetriebe haben im Gegenzug ihrerseits
Schadenersatz gefordert.
Das OLG
sah nur ein geringes Verschulden des Straßenbahnführers von 30 Prozent, im
Übrigen trage der Autofahrer das überwiegende Verschulden. Zur Begründung
haben die Richter ausgeführt, das Überqueren von in Fahrtrichtung längs
verlegten Schienen verstoße gegen die Straßenverkehrsordnung, wenn
derjenige, der die Schienen überquere, damit zu rechnen habe, dass er
wegen Gegenverkehrs längere Zeit warten müsse und eine zwischenzeitlich
herangefahrene Straßenbahn behindern werde. Der Pkw-Fahrer habe bei Beginn
des Wendemanövers sowohl die Straßenbahn als auch den Gegenverkehr
gesehen. Er habe deshalb mit der Annäherung der Straßenbahn rechnen
müssen. Dem Straßenbahnführer sei dagegen kein Verkehrsverstoß
nachzuweisen. Zwar sei die Fahrbahn für ihn gut überschaubar gewesen. Er
habe jedoch nicht damit rechnen müssen, dass ein vor der Straßenbahn
fahrender Pkw ein gefahrträchtiges Wendemanöver bei Gegenverkehr
durchführen werde. Da aber auch nicht nachweisbar sei, dass der Pkw-Fahrer
sehr dicht vor der Straßenbahn auf die Schienen gefahren sei, treffe
diesen nicht das alleinige Verschulden (OLG Brandenburg, 12 U 145/08).
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